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Lesen Sie bitte erst den Text unten, direkt darunter beginnt die Entlarvung der Rechtsanwältin Henriette Lyndian anhand ihrer eigenen Schriftsätze!!!

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Unglaubliche Verbrechen der Dortmunder Rechtsanwältin Henriette Lyndian,
Kanzlei Hinne, Grotefels, Lyndian, Grabowski, Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater, Hohe Straße 7, 44139 Dortmund

           Teil   1

Nachdem Rechtsanwalt Claus Plantiko meine Verteidigung übernommen hatte, es geht um Äußerungen aus politischen Gründen, weil der Staat selbst offenbar gemordet und jedenfalls falsch wegen Mordes verurteilt hatte, auf diesbezügliche Strafanzeigen und Eingaben aber nur mit Ignoranz oder gar nicht reagiert hatte, entzog der BGH als letzte Instanz dem Claus Plantiko sehr schnell die Zulassung in einem schon ewig währenden rechtswidrig geführten Verfahren. Lesen Sie dazu auch:  Die politische Verfolgung des Claus Plantiko

Daraufhin wurde mir die Rechtsanwältin Henriette Lyndian vom Vorsitzenden der Strafkammer, Richter Helmut Hackmann, als Pflichtverteidigerin zugewiesen. Ich sandte ihr am 22.02.2008 ein FAX an ihre Kanzlei, in dem ich erklärte, dass das ganze Verfahren nur auf Rechtsverstößen baue und dass die Versuche, mich in die Psychiatrie abzuschieben, nur auf Lug und Trug bauten, bot dafür auch Beweise an. Die Scans des Originalfaxes können Sie hier seitenweise lesen, einfach anklicken, dann zur Bildvergrößerung nochmals klicken:

FAX-Schreiben an Rechtsanwältin Henriette Lyndian vom 22.02.2008:

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Als Antwort erhielt ich am 25.02.2008 ein FAX von ihr, in dem sie auf den Inhalt meines Schreibens gar nicht einging, wenn man davon absieht, dass sie mir zwei Ärzte als Gutachter in meiner Sache vorschlug, denen ich im Schreiben vom 22.02.2008 nachweislich Lügen zu meinen Lasten vorgeworfen hatte!

Dafür bettelte und flehte sie, ich solle mich doch unbedingt mit einer psychiatrischen "Untersuchung" einverstanden erklären, und behauptete wahrheitswidrig, das Gericht sei an den Antrag der Staatsanwaltschaft gebunden, könne gar nicht anders, als mich "untersuchen" zu lassen!
Das ist objektiv falsch:
Die Staatsanwaltschaft kann einen solchen Antrag zwar stellen, aber die Richter müssen entscheiden, ob sie ihm zustimmen oder ihn ablehnen! Das muss die Rechtsanwältin Henriette Lyndian natürlich gewusst haben, also wollte sie mich vorsätzlich in den Irrtum führen, mir bliebe kein Rechtsmittel, um mich gegen das Begehren der Staatsanwaltschaft zu wehren!  - Textfortsetzung unterhalb des Schreibens-

Schreiben der Rechtsanwältin Henriette Lyndian vom 25.02.2008, 2 Seiten:



Mir war sofort klar gewesen, dass Rechtsanwältin Lyndian mit der rechtsbrecherischen Staatsanwaltschaft und Richterschaft unter einer Decke steckte, vorsätzlich falsche Rechtsberatung ist eine Straftat gegenüber dem Mandaten, Mandantenverrat.

Ich antwortete am 26.02.2008 per FAX an sie, in dem ich bereits durchblicken ließ, was ich von ihrer Antwort halten würde, aber auch noch einmal ganz konkret nachfragte, ob es denn wirklich so sei, dass Richter niemals anders könnten, als einen Angeschuldigten psychiatrisch "untersuchen" zu lassen, wenn die Staatsanwaltschaft dies wolle:

FAX-Schreiben an Rechtsanwältin Henriette Lyndian vom 26.02.2008:

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Noch am selben Tage faxte Rechtsanwältin Henriette Lyndian zurück, blieb dabei, dass das Begehren der Staatsanwaltschaft, mich psychiatrisch "untersuchen" zu lassen, für die Richter ein MUSS sei, dass daran kein Weg vorbei führe. Dass ich bereits am 22.02.2008 (s.o.) gravierende Rechtsverstöße und das Fehlen jeden Grundes, an meiner Schuldfähigkeit zu zweifeln, erklärt hatte, störte sie immer noch nicht. Stattdessen wollte sie mit Ärzten reden, die nachweisliche Lügen über mich schriftlich fixiert hatten, zudem wollte sie einen Lebenslauf von mir, damit Psychiater etwas zu lesen hatten.

Ich konnte und  kann das nur als unverfroren, dumm, dreist und verbrecherisch einordnen, und so stellte ich die Schriftsätze, meine und ihre, ins deutsche Internet. Unten folgt zunächst ihr Schreiben vom 26.02.2008, auf das ich ihr gar nicht mehr antwortete, abgesehen von Kommentaren, die ich ins Internet dazu schrieb, worauf ich sie aufmerksam machte. Das gefiel ihr aber gar nicht, wie dann ihr FAX-Schreiben vom 28.02. 2008 erkennen lässt.

Zunächst also ihr Schreiben vom 26.02.2008, dann das vom 28.02.2008, bei dessen Erhalt mir spätestens klar war, dass man an der Geschäftsfähigkeit der Rechtsanwältin Henriette Lyndian ernsthaft zweifeln muss. Lesen Sie selbst!

 

Schreiben der Rechtsanwältin Henriette Lyndian vom 26.02.2008, 2 Seiten:



 


 


Schreiben der Rechtsanwältin Henriette Lyndian vom 28.02.2008, 1 Seite:


 

 

 

 


 


 


 

 

Hier die Links zu den einzelnen Seiten:

 


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