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ACHTUNG! DER BEITRAG UNTEN ENTHÄLT*UNGLAUBLICHES! UNBEDINGT LESEN!!!
Verfahrenshindernis Beweismanipulation:
„Beweismanipulation der Ermittlungsorgane mit dem Ziel, um jeden Preis
eine Verurteilung eines Angeklagten herbeizuführen, stellen eine derart
massive Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens dar, dass ein
Prozesshindernis besteht.“
LG Hannover 2409.1994 34 a 88 / 83 12 Js 2595 / 83
Winfried Sobottka, Karl-Haarmann-Str. 75, 44536 Lünen, 0231 986 27 20, [email protected]
Zu einigen schweren Beweismanipulationen unter den Augen des Dortmunder Landgerichts, vertreten durch den Vorsitzenden Richter Helmut Hackmann, im Verfahren :
Verfahren 155 JS 170/07-36 Kls 51/07
Herford stieß er im Zuge einer als Mitarbeiter des damaligen RA Claus
Plantiko, Anschrift dem Gericht bekannt, auf ein angeblich von Thomas
Vogel, Anschrift dem Gericht bekannt, stammendes Schreiben, in dem
behauptet wurde, Winfried Sobottka wolle Leute in den Selbstmord
treiben und störe den öffentlichen Frieden.
Winfried Sobottka wusste von dem Schreiben bis dahin nichts, doch
nach Angaben des RA a.D. Wolfgang Schrammen ging aus der Akte hervor,
dass die Kammer diesem Schreiben eine besondere Bedeutung beizumessen
entschlossen war.
Thomas Vogel hat gegenüber dem Gericht per FAX datiert am 12.02.2008,
dem Gericht zugefaxt am 13.02.2008 , erklärt, dass er nicht Urheber dieses
Schreibens sei, und das Gericht aufgefordert, ihm eine Kopie des besagten
Schreibens zuzusenden. Nach Angaben des Thomas Vogel ist das Gericht
dieser Aufforderung bis heute (18.06.2008) nicht nachgekommen.
sichtlich eines Polizeieinsatzes am 04.12.2007, in dessen Folge die
Polizei unter Leitung des KOK Neuberg, Kriminalkommissariat Staats-
Schutz der Polizei Dortmund, den Winfried Sobottka in die LWL-
Klinik Dortmund Aplerbeck verbrachte:
„Nachdem der Angeklagte versucht hatte, sich durch ein Fenster zu
stürzen, wurde er von den Beamten zurückgehalten. Die Polizeibeamtin
Köppen fordete den Angeschuldigten schließlich auf, sich auf die
Treppenstufen zu setzen und Abstand zu ihr einzuhalten. Dieser
Anweisung kam der Angeschuldigte jedoch nicht nach, sondern
stürzte sich auf die Beamtin und versuchte sie von der Treppe zu stoßen.
Die Zeugin Köppen verlor ihr Gleichgewicht und konnte sich noch soeben
am Treppengeländer festhalten, um nicht rücklings die Treppe hinunterzustürzen.“
Diese Darstellung, von der Staatsanwaltschaft mit Datum 07.03.2008
versehen, also über 3 Monate nach dem 04.12.2007, dem Winfried
Sobottka erst zugestellt am 31.03.2008, also fast vier Monate nach
dem 04.12.2008, steht in erkennbarem Widerspruch zu der Tatsache,
dass Winfried Sobottka am 05.12.2007 aus der LWL-Klinik Aplerbeck
entlassen werden musste, weil die Ärzte Dr. Aubel und Dr. Büchner
sowie die Dortmunder Amtsrichterin Kempkens keinen Grund sahen,
im Falle des Winfried Sobottka von Selbst- oder Fremdgefährlichkeit
auszugehen. Nach Angaben des Winfried Sobottka lag der Vorwurf,
er habe die Beamtin Köppen unvermittelt und grundlos schwer
angegriffen, bei der Anhörung am 05.12.2007 nicht auf dem Tisch,
die Behauptung, er habe sich aus dem Fenster stürzen wollen, sei
erwähnt, aber nicht ernsthaft erörtert worden. Nach Angaben des
Winfried Sobottka, dem Gericht liegt eine schriftliche Darlegung
des Ablaufes aus seiner Sicht vor, zeitnah niedergeschrieben am
05.12.2007, habe er die Scheibe des Fensters herausgeschlagen und
um Hilfe gerufen, weil er sich von rechtswidrig vorgehender Polizei
ohne Anwesenheit neutraler Zeugen bedroht sah. Aus dem Grunde
habe er zu einem späteren Zeitpunkt auch versucht, nach unten
aus dem Hause hinaus zu fliehen, sei aber von der Beamtin fest-
gehalten worden und habe sich deshalb losreißen müssen.
Die Rechtswidrigkeit des Vorgehens der Polizei sei nach Angaben
des Winfried Sobottka beweisbar, denn noch in Anwesenheit des
die Schnittwunden im Krankenhaus Barmbauer behandelnden Arztes
hätte die Polizei ihm sowohl die Nennung eines Grundes für ihr Vorgehen
gegen ihn als auch die Führung eines Telefonates mit einem nächsten
Angehörigen oder Anwalt verweigert. Das könne der Arzt dort bestätigen.
Der Durchsuchungsbefehl sei ihm erst Wochen später bekannt gemacht
worden, zudem war die Begründung erkennbar haltlos, weshalb er ihm
nach Ansicht des Winfried Sobottka auch nicht am 04.12.2007 gezeigt
worden war: Die im Durchsuchungsbeschluss angegebene Notwendigkeit
einer Beweissicherung, dass Sobottka die Faxe verschickt hatte, bestand
schon deshalb nicht, weil Sobottka die Faxaktion kontinuierlich unter
seinem Klarnamen als angemeldeter USER im www.winsobo.de Forum
dolumentiert hatte, bis hin zu Screenshots des Faxjournals.
Vor diesen Hintergründen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ohne
weiteres ernst zu nehmen, liegt sicherlich ferner, als sich den Darlegungen
des Winfried Sobottka anzuschließen: Hier wurde sehr deutlich Tatsachen-
verdrehung zu Lasten des Winfried Sobottka betrieben.
LINK mit Scans der Originalschriften: http://www.wir-lieben-berlin.de/forum/viewtopic.php?t=38
eroben von dem selben KOK Neuberg, der die Aktion am 04.12.2007 ge-
leitet hatte, zeichnet wiederum deutliche Züge einer Falschbeschuldigung,
wie Winfried Sobottka mit zwei Schriftsätzen vom 18.06.2007, auch ver-
öffentlicht im Internet, durchaus plausibel machen konnte. Auf diese beiden
Schrifsätze, als Anlagen beigefügt, wird insofern verweisen.
Hier die Darstellung und Schriftsätze dazu von mir an das Gericht:
http://freegermany.fortunecity.com/beweismanipulation-02.html
soll, kann vor den genannten Hintergründen nicht mehr verständlich
damit begründet werden, dass eine Pflichtanwältin, die nicht das Vertrauen
des Winfried Sobottka genießt, sondern ausweislich zweier Entpflichtungs-
anträge und der darin genannten und belegten Gründe vorsichtig ausgedrückt
sehr ernsthafte Zweifel an ihrer Verteidigungsbereitschaft zu Gunsten des
Winfried Sobottka aufkommen lässt, Akteneinsicht habe. Es steht vielmehr
zu befürchten, dass eine Akteneinsicht zu weiteren Erkenntnissen führen
könnte, dass mit unsauberen Vorwürfen gegen Winfried Sobottka
justitiell vorgegangen werde.